Gewisse Eigenschaften gelten für beide Kategorien. Schön wäre eine nutzbare Treppenbreite von 1 m. Für eine Stufenhöhe von ca. 18 cm wäre ein Auftrittsmaß um die 26 cm ideal. Die Steigungshöhe errechnet sich durch die Geschoßhöhe, von Oberkante fertigem Fußboden bis Oberkante fertigem Fußboden. Je nach Platzangebot lassen sich die Treppen in geradläufiger, gegenläufiger, ¼ gewendelter oder ½ gewendelter Konstruktion ausführen. Besonderheiten bzw. Vorschriften bei notwendigen Geschoßtreppen sind einzuhalten.

Bei den geschlossenen Innentreppen kommen mehrere Möglichkeiten der Ausführung in Frage: ein Rohbetontreppenlauf wird mit einem Treppenbelag aus Winkel- oder Tritt- und Setzstufen belegt; auf eine abgetreppte Untermauerung werden Winkelstufen oder Tritt- und Setzstufen verlegt; Stahlunterkonstruktionen werden mit einem Treppenbelag verkleidet.

Auch die freitragenden offenen Treppen können in verschiedenen Varianten ausgeführt werden. Die bekannteste Variante ist die freitragende Bolzentreppe. Bei dieser Variante werden die Stufenplatten untereinander mit Stahlverbindungen verschraubt. Als weitere Variante können Stufenplatten auf Stahlunterkonstruktionen verlegt werden.

Bei beiden Treppen kommen als Materialien schlichter Beton, Betonwerkstein mit meist fein geschliffenen Oberflächen und Naturstein, sowohl Marmor als auch Granit mit polierten Oberflächen zum Einsatz. Als Geländerkonstruktionen können schmiedeeisene Konstruktionen, moderne Edelstahlkonstruktionen mit Glasfüllungen aber auch Holzkonstruktionen verwendet werden.

Die interessantesten Varianten bestehen meist aus verschiedenen Materialmischungen.

Auch für Ihre Vorstellungen werden wir zusammen mit Ihnen aus der Vielzahl der Möglichkeiten, in Bezug auf Konstruktionen, aber auch in Bezug auf verschiedene Materialien die geeigneteste Variante finden. Wir stellen Ihnen gern unsere langjährigen Erfahrungen zur Verfügung.